Zusammenfassung
Die fetale Alkoholspektrumstörung (FASD) gehört mit einer Prävalenz von ca. 1 % zu einer der häufigsten biologischen Ursachen der Intelligenzminderung und/oder anderer Leistungsdefizite. Der Beitrag diskutiert die forensische Relevanz der FASD, die – je nach Vorhandensein und Ausprägung der zu den diagnostischen Säulen des FAS zählenden „ZNS-Auffälligkeiten" – entweder durch eine assoziierte Intelligenzminderung gegeben ist oder durch andere mögliche FAS-immanente Komorbiditäten wie Aufmerksamkeits‑/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), Störung des Sozialverhaltens oder Substanzmissbrauch. Auf diesem Wege sind kriminogene Risiken wie Schulversagen, unzureichende Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit oder Obdachlosigkeit häufiger mit FASD assoziiert. Der Zusammenhang von FASD und Delinquenz wird in der neueren Literatur als weniger ausgeprägt beschrieben als in älteren Studien und sollte nicht deterministisch betrachtet werden. Forensisch kommen damit die §§ 3, 105 JGG und §§ 20, 21 StGB in Betracht. Die Verknüpfung einer FASD mit Tatmerkmalen ist daher an die Ausprägung der Intelligenzminderung und weiterer ZNS(Zentralnervensystem)-Auffälligkeiten (im Sinne von Komorbiditäten) gebunden, wie eine Fallvignette illustriert.
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