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Τετάρτη 9 Αυγούστου 2017

Demonstrationsfreiheit: Der menschenrechtliche Schutz der Greenpeace-Aktivisten nach Art. 11 EMRK

Die Inhaftierung der Greenpeace-Aktivisten in Russland aufgrund ihrer Protestaktion für den Schutz der Arktis hat weltweit Aufsehen erregt und Empörung ausgelöst. Aber können sich die Aktivisten für ihre spektakuläre Aktion tatsächlich auf menschenrechtlichen Schutz berufen? Der Beitrag prüft die Ereignisse an der Erdölplattform vom 18. und 19. September 2013 auf ihre Übereinstimmung mit der in Art. 11 EMRK garantierten Versammlungsfreiheit und stellt fest, dass die Handlungen Russlands mehrheitlich die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen. Die Greenpeace-Aktivisten haben denn auch Mitte März 2014 in Strassburg Klage gegen Russland eingereicht.

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