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Παρασκευή 7 Ιουλίου 2017

Die Fähigkeit zur Wirklichkeitskontrolle und die Aussagequalität bei Zeugen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung

Zusammenfassung

In der vorliegenden Studie wird der Frage nachgegangen, ob sich Zeugen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) von Zeugen ohne diese Störung hinsichtlich der Fähigkeit zur Wirklichkeitskontrolle unterscheiden, und ob dies Auswirkungen auf die Qualität der Aussage zum angezeigten Delikt im Hinblick auf die Konstanz und die Homogenität hat. Die Ergebnisse zeigen, dass die Fähigkeit zur Wirklichkeitskontrolle (gemessen anhand mehrerer Kriterien) bei Borderline-Zeugen deutlich häufiger beeinträchtigt ist. Die Aussagen zum angezeigten Delikt weisen bei Zeugen mit einer BPS eine signifikant schwächere Aussagequalität (geringere Konstanz und Homogenität) auf. Der mediierende Einfluss der Fähigkeit zur Wirklichkeitskontrolle auf die Aussagequalität konnte nachgewiesen werden: Je eingeschränkter die Fähigkeit zur Wirklichkeitskontrolle und je ausgeprägter die Borderline-Persönlichkeit, umso geringer fällt die Aussagequalität aus. Einzelne Zeugen mit BPS verfügten über eine intakte Fähigkeit zur Wirklichkeitskontrolle und brachten homogene und konstante Aussagen dar, was die Notwendigkeit der einzelfallbezogenen aussagepsychologischen Begutachtung unterstreicht.



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